Expertisen & Gutachten
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Kantonal- und Bundesmünzen
Im Interesse der Numismatik im Allgemeinen und zum Schutz der Sammlerschaft vor Fälschungen, hat der Verband ein Regelwerk entwickelt, wie im Falle von möglichen Fälschungen bei Kantonal- und Bundesmünzen vorgegangen werden kann. Wenn Sie Zweifel an der Echtheit Ihrer Kantonal- und Bundesmünzen haben, stellt Ihnen der Verband Experten zur Verfügung, welche ein Gutachten erstellen. Wenn Sie eine Expertise wünschen, bitten wir Sie, Kontakt mit dem Generalsekretariat aufzunehmen.
Generalsekretariat VSBN:
Dr. Jonas Emmanuel Flueck
c/o Lugdunum GmbH, Baselstrasse 3, 4500 Solothurn
Tel.: 032 554 03 30 / eMail: [email protected]
Gutachten Auftrag
Reglement
I. Allgemeines
Art. 1
Ziel der Tätigkeit
- Mit dem Reglement will der VSBN erreichen, dass sowohl die Mitglieder des Verbands als auch die Kunden der Branche eine kompetente Anlaufstelle zur Verfügung haben, wenn Expertisen beziehungsweise Gutachten zu erstellen sind.
- Die Expertenkommission ist als Fachorgan konzipiert, dessen Dienste gegen Entgelt in Anspruch genommen werden können.
- Der Vorstand des VSBN bestimmt die entsprechenden Experten. Die Zahl der Experten richtet sich nach dem passenden Aufgabenbereich. Die Mindestanzahl der Experten beträgt 2 (siehe auch Art. 4.2.).
- Die Experten sind bei ihrer Arbeit vom VSBN völlig unabhängig. Sie sind einzig und allein der Wahrheit verpflichtet.
- Es obliegt den Experten, die ihnen unterbreiteten Fragen hinlänglich zu klaren. Bei Bedarf können Sie unabhängige, auch aussenstehende Sachverständige beiziehen.
Art. 2
Die Auftraggeber
- Grundsätzlich kann jedermann an den VSBN gelangen und diesen mit der Bearbeitung von Fragen im Zusammenhang mit numismatischem Sachverhalt über Kantonal- oder Bundesmünzen betrauen.
- Der Auftraggeber formuliert die zu klärenden Fragen und Probleme vollumfänglich und abschliessend. Er stellt die zu prüfenden Objekte physisch zur Verfügung.
- Der Auftraggeber kann einen Auftrag gegen Vergütung der angefallenen Kosten zurücknehmen.
Art. 3
Die Stellung des VSBN
- Der VSBN amtet als politisch und wirtschaftlich unabhängige Anlauf- und Sekretariatsstelle. Er hat die Pflicht, die eingehenden Aufträge den am besten geeigneten Experten zur Bearbeitung zuzuweisen.
- Der VSBN steht das Recht zu, Aufträge ohne Angabe von
Gründen zurückzuweisen. - Für den lnhalt der VSBN-Expertisen sind die ausführenden Experten nach bestem Wissen und Gewissen verantwortlich.
- Der VSBN gewährleistet die Vertraulichkeit im Umgang mit allen Informationen, welche sich aus der Tätigkeit der Experten ergeben.
Art. 4
Die Stellung der Experten
- Die Experten werden aufgrund ihrer fachlichen und persönlichen Qualifikationen ausgewählt und eingesetzt.
- Sie bearbeiten zugewiesene Expertisen in der Regel zu zweit. Für ausserordentlich komplexe Fälle oder für Spezialanfragen können sie auch externe Fachspezialisten beiziehen.
- Sie sind verantwortlich für die fristgerechte, zügige und kompetente Bearbeitung der zugewiesenen und übernommenen Aufträge.
- Sie führen die Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen aus.
- Für ihre Tätigkeit stellen die Experten dem VSBN Rechnung nach Massgabe der geltenden Verrechnungssätze.
- Die Experten nehmen von Dritten keine Aufträge in ihrer Eigenschaft als Mitglied der Expertenkommission an. VSBN-Expertisen werden nur vom Verband als solches ausgestellt.
II. Abläufe
Art. 5
Bestandesaufnahme
Die Tätigkeit beginnt mit einer Bestandesaufnahme. Diese erfolgt in aller Regel im Rahmen einer Befragung der involvierten Personen und Sichtung der/s eingereichten Objekte/s.
Art. 6
Erstellung eines Gutachtens
- Art der Fragestellung / Problematik
- Name und Adresse des Eigentümers
- Fachlich detaillierte Erfassung und Beschreibung der/s Objekte/s
- Gebiet, Nominal, Sorte, Gewicht und Jahreszahl
- Fotografie der Objekte
- Erkennungsmerkmale des zu prüfenden Objektes
- Stellungnahme und Ergebnis des Expertenberichtes
- Ort, Datum und Unterschrift der Experten
Art. 6a
Vorgehen im Falle von eindeutig als unecht erkannte Bundesmünzen
Im Interesse der Numismatik im Allgemeinen und zum Schutz der Sammlerschaft vor Fälschungen wird das Einverständnis des Auftraggebers vor der Auftragserteilung eingeholt:
Wenn eine oder mehrere Bundesmünzen, die den Experten zur Beurteilung der Echtheit vorgelegt wurden, als eindeutig unecht erkannt werden, werden diese mittels Punzierungsstempel unwiderrufbar als Fälschung gekennzeichnet.
III. Administratives
Art. 7
Auftragserteilung
- Der Auftraggeber erhält ein Formular, um darauf den Auftrag stichwortartig und schriftlich zu formulieren.
- Mit der Bezahlung des vordefinierten Vorschusses bestätigt der Auftraggeber die Erteilung des Auftrags und erklärt sich mit den Bestimmungen dieses Reglements des VSBN einverstanden.
- Der Auftrag gilt als definitiv erteilt, wenn die Auftragsbestätigung vorliegt und der darin festgehaltene Vorschuss auf das Konto des VSBN einbezahlt worden ist.
Art. 8
Auftragsablauf
- Wenn der Auftrag definitiv erteilt wurde, bestimmt der Vorstand des VSBN die zuständigen Experten.
- Wenn diese sich bereit erklären, den Auftrag zu übernehmen, treten sie mit dem Auftraggeber in Kontakt und beginnen mit der Bearbeitung des Auftrags.
- Die Experten informieren das VSBN-Sekretariat, sobald der Auftrag beendet wurde.
- Die Original-Expertenberichte werden im Sekretariat des VSBN aufbewahrt. Sie sind nicht öffentlich einsehbar.
Art. 9
Rechnungsstellung
Die Rechnungstellung erfolgt durch den VSBN. Kann der Auftrag aufgrund der Komplexität nicht pauschal verrechnet werden, so erfolgt die Rechnungsstellung nach den angefallenen Arbeitsstunden, Nebenkosten und Spesen. Die Kosten werden zu den Ansätzen des VSBN-Tarifs in Rechnung gestellt. Vom definitiven Rechnungsbetrag wird der Vorschuss in Abzug gebracht.
Art. 10
Auslieferung der Expertisen
- Die Expertisen werden in zwei Exemplaren angefertigt.
- Ein Exemplar verbleibt beim VSBN, das zweite Exemplar wird dem Auftraggeber weitergeleitet.
IV. Schlussbestimmungen
Art. 11
Differenzen zwischen
Auftraggeber und VSBN
- Der VSBN gilt als der Beauftragte.
- Gerichtsstand ist Zürich.
Das Reglement wurde vom Verband der Schweizer Berufsnumismatiker VSBN am 29.06.2022 verabschiedet.
Tarife
Für die Durchführung von Expertisen und Gutachten durch Mitglieder des Verbands Schweizer Berufsnumismatiker VSBN wurden nachfolgende Tarife festgelegt. Bei der Erteilung eines Auftrags wird ein Kostenvorschuss von 50% des Auftragsvolumens erhoben. Spesen wie Telefongespräche, Versandkosten für Dokumente und ähnliches sowie spezielle Messgeräte sind im Preis enthalten.
Tarife für Expertisen
| Wert einer Münze | VSBN Mitglieder | Nicht-Mitglieder |
|---|---|---|
| bis CHF 1'000 | 160.- | 200.- |
| CHF 1'001 - CHF 5'000 | 240.- | 300.- |
| CHF 5'001 - CHF 25'000 | 320.- | 400.-- |
| CHF 25'001 - CHF 100'000 | 400.- | 500.- |
| über CHF 100'000 | 800.- | 1000.- |
Tarife für den zusätzlichen Aufwand
| Tätigkeit | Einheit | VSBN Mitglieder | Nicht-Mitglieder |
|---|---|---|---|
| Expertisen | CHF / Std. | 150.- | 250.- |
| Sekretariat | CHF / Std. | 100.- | 130.- |
| Reisezeit | CHF / Std. | 70.- | 70.- |
| Auto | CHF / km | -.90 | -.90 |
